1. VeranstalterVeranstalter des Gewinnspiels ist:
Stadionliebe GmbHSiemensstraße 11
84513 Töging am Inn
Deutschland
E-Mail:
info@stadion-liebe.comDie technische Bereitstellung des Snack-O-Mat erfolgt in Zusammenarbeit mit
PomMat.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu TikTok, Instagram oder Meta und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Stadionliebe GmbH.
2. GewinnspielzeitraumDas Gewinnspiel beginnt am
28.08.2026 und endet am
12.09.2026 um 23:59 Uhr (MESZ).
Teilnahmen, die nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind Vereine mit Sitz in Deutschland.
Die Teilnahme muss durch eine volljährige, zur Vertretung bzw. Bewerbung des Vereins berechtigte Person erfolgen.
Jeder Verein kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen über verschiedene Personen, Accounts oder Plattformen erhöhen die Gewinnchance nicht, sofern in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Mitarbeiter der Stadionliebe GmbH, von PomMat sowie unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. So funktioniert die Teilnahme Für eine gültige Teilnahme muss der Verein innerhalb des Gewinnspielzeitraums:
1. dem offiziellen
Stadionliebe® Account sowie dem offiziellen
PomMat Account auf der jeweiligen Gewinnspielplattform folgen,
2. den offiziellen Gewinnspiel-Post liken und
3. unter dem Gewinnspiel-Post kommentieren und kurz begründen,
warum der eigene Verein den Stadionliebe® Snack-O-Mat erhalten sollte.
Die Teilnahme ist über die im Gewinnspiel-Post genannten offiziellen Stadionliebe
® Kanäle auf TikTok und/oder Instagram möglich.
5. Zusätzliche BewerbungsaktivitätenVereine können ihre Bewerbung zusätzlich unterstützen, indem sie:
- den Gewinnspiel-Post in ihrer Story teilen und/oder
- ein eigenes kurzes Bewerbervideo veröffentlichen, in dem sie ihren Verein vorstellen und begründen, warum der Snack-O-Mat bei ihnen stehen sollte.
Bei einem Bewerbervideo müssen
Stadionliebe® und PomMat eindeutig markiert werden.
Story-Posts müssen während des Gewinnspielzeitraums nachweisbar sein.
Bei privaten Accounts kann Stadionliebe
® einen Screenshot oder sonstigen Nachweis anfordern. Diese zusätzlichen Aktivitäten sind
freiwillig, können bei der Bewertung der Bewerbung jedoch positiv berücksichtigt werden.
6. Technische und organisatorische VoraussetzungenDer Gewinn kann nur an einen Verein vergeben werden, der die für den Betrieb des Snack-O-Mat erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt.
Insbesondere muss der Gewinnerverein:
- über
funktionierendes und stabiles Internet verfügen,
- einen festen Ansprechpartner für
Elektrotechnik / Technik benennen,
- einen
überdachten, vorzugsweise innenliegenden Standort für den Automaten bereitstellen,die vereinbarten Haftungsregelungen insbesondere im Hinblick auf
Vandalismus und Beschädigungen akzeptieren und
- über
zwei geeignete Tiefkühltruhen zur Lagerung der Ware verfügen.
Die finale Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Standort- und Machbarkeitsprüfung durch Stadionliebe
® und/oder PomMat.
Erfüllt ein zunächst ausgewählter Verein diese Voraussetzungen nicht, kann Stadionliebe
® einen anderen Verein auswählen.
7. GewinnerauswahlNach Ende des Gewinnspielzeitraums werden alle gültigen Bewerbungen geprüft.
Bei der Auswahl können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Qualität und Nachvollziehbarkeit der Begründung,
- Engagement und Authentizität des Vereins,
- freiwillige zusätzliche Aktivitäten wie Story-Sharing oder Bewerbervideo,
- Eignung des vorgesehenen Automatenstandorts sowie
- Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß Ziffer 6.
Die Gewinnerauswahl erfolgt durch Stadionliebe
® unter Einbeziehung von PomMat.
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach den vorgenannten Kriterien und
nicht ausschließlich anhand von Likes, Kommentaren, Followerzahlen oder Reichweite.
Der ausgewählte Verein wird nach Abschluss der Prüfung über die offiziellen Stadionliebe
® Kanäle bzw. über die von ihm bereitgestellten Kontaktdaten benachrichtigt.
Reagiert der Gewinnerverein nicht innerhalb von
7 Kalendertagen nach der ersten Kontaktaufnahme oder erfüllt er die Teilnahme- bzw. Standortvoraussetzungen nicht, kann der Gewinn anderweitig vergeben werden.
8. Der GewinnDer Gewinnerverein erhält:
- die
Nutzung eines Stadionliebe® Snack-O-Mat für einen Zeitraum von 12 Monaten,
- eine einmalige kostenlose Erstbestückung von
90 Fächern / Produkten.
Der Snack-O-Mat hat einen Waren-/Anlagenwert von ca.
27.000 €. Der Automat wird jedoch
nicht übereignet. Gegenstand des Gewinns ist ausschließlich die zeitlich befristete Nutzung für zwölf Monate.
Nach Verbrauch der kostenlosen Erstbestückung erfolgen weitere Warenbestellungen kostenpflichtig zu den jeweils vereinbarten Konditionen.
Weitere Einzelheiten zu:
- Aufstellung,
- Inbetriebnahme,
- Nutzung,
- Wartung,
- Warenbestellung,
- Haftung,
- Versicherung,
- Rückgabe nach Ablauf der zwölf Monate und
- sonstigen betrieblichen Pflichten
werden vor Übergabe in einer gesonderten Nutzungs-/Überlassungsvereinbarung mit dem Gewinnerverein geregelt.
Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
9. Ausschluss vom GewinnspielStadionliebe
® behält sich vor, Teilnehmer bzw. Vereine vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere wenn:
- falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
- versucht wird, den Wettbewerb technisch oder organisatorisch zu manipulieren,
- mehrere Accounts zur Umgehung der Teilnahmebegrenzung verwendet werden,
- Rechte Dritter verletzt werden,
- rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder sonst unangemessene Inhalte veröffentlicht werden oder
- die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.
10. Inhalte, Bilder und BewerbervideosTeilnehmer dürfen ausschließlich Inhalte veröffentlichen, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen.
Werden in Bewerbervideos oder sonstigen Beiträgen weitere Personen erkennbar dargestellt, ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen zur Aufnahme und Veröffentlichung vorliegen.
Bei minderjährigen Personen sind die hierfür erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter sicherzustellen.
Mit der Teilnahme wird Stadionliebe
® das einfache, räumlich unbeschränkte und für die Dauer der Gewinnspielkommunikation sowie der anschließenden Berichterstattung erforderliche Recht eingeräumt, öffentlich eingereichte Gewinnspielinhalte im Zusammenhang mit der Aktion auf den eigenen Social-Media-Kanälen, der Website und in der Gewinnspielkommunikation zu teilen bzw. zu reposten.
Eine darüber hinausgehende werbliche Nutzung wird gesondert abgestimmt.
11. DatenschutzPersonenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Kontaktaufnahme mit dem Gewinner verarbeitet.
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Weitere gesetzlich erforderliche Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. c oder lit. f DSGVO beruhen. Die DSGVO verlangt außerdem, dass Betroffene bei Erhebung ihrer Daten u. a. über Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage informiert werden.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Stadionliebe
®.
12. Änderung oder vorzeitige BeendigungStadionliebe
® behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen nicht beeinflussbaren Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bereits entstandene Ansprüche der Teilnehmer bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich erforderlich.
13. HaftungStadionliebe
® haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Die konkrete Haftungsverteilung im Zusammenhang mit Transport, Aufstellung, Betrieb, Beschädigung, Vandalismus und Rückgabe des Snack-O-Mat wird zusätzlich in der mit dem Gewinnerverein abzuschließenden Nutzungs-/Überlassungsvereinbarung geregelt.
14. PlattformhinweiseDas Gewinnspiel wird von Stadionliebe
® veranstaltet.
TikTok, Instagram und Meta sind weder Veranstalter noch Sponsor oder Kooperationspartner dieses Gewinnspiels und stehen mit dessen Durchführung nicht in Verbindung.
Teilnehmer stellen die jeweiligen Plattformbetreiber im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen frei, die unmittelbar aus der Durchführung dieses Gewinnspiels durch Stadionliebe® resultieren.
15. SchlussbestimmungenEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnspielentscheidung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: 28.08.2026