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Teilnahmebedingungen – currywurst machine Gewinnspiel 2026

‍1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
‍
‍Stadionliebe GmbH
Siemensstraße 11
84513 Töging am Inn
Deutschland
‍
E-Mail: info@stadion-liebe.com

Die technische Bereitstellung der Stadionliebe® Currywurst Machine erfolgt in Zusammenarbeit mit PomMat. Vertragspartner des Gewinnervereins im Rahmen des Gewinnspiels ist ausschließlich die Stadionliebe GmbH.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu TikTok, Instagram oder Meta und wird von diesen Plattformen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich die Stadionliebe GmbH.

2. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 28.08.2026 und endet am 12.09.2026 um 23:59 Uhr (MESZ).

Teilnahmen, die nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Vereine mit Sitz in Deutschland.
‍
Die Teilnahme muss durch eine volljährige, zur Vertretung bzw. Bewerbung des Vereins berechtigte Person erfolgen.
‍
Jeder Verein kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen über verschiedene Personen, Accounts oder Plattformen erhöhen die Gewinnchance nicht, sofern in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Mitarbeiter der Stadionliebe GmbH, von PomMat sowie unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. So funktioniert die Teilnahme
Für eine gültige Teilnahme muss der Verein innerhalb des Gewinnspielzeitraums:
1. dem offiziellen Stadionliebe® Account sowie dem offiziellen PomMat Account auf der jeweiligen Gewinnspielplattform folgen,
2. den offiziellen Gewinnspiel-Post liken und
3. unter dem Gewinnspiel-Post kommentieren und kurz begründen, warum der eigene Verein die Stadionliebe® Currywurst Machine für ein Jahr erhalten sollte.

Die Teilnahme ist über die im Gewinnspiel-Post genannten offiziellen Stadionliebe® Kanäle auf TikTok und/oder Instagram möglich.

5. Zusätzliche Bewerbungsaktivitäten
Vereine können ihre Bewerbung zusätzlich unterstützen, indem sie:
- den Gewinnspiel-Post in ihrer Story teilen und/oder
- ein eigenes kurzes Bewerbervideo veröffentlichen, in dem sie ihren Verein vorstellen und begründen, warum die Stadionliebe® Currywurst Machine bei ihrem Verein stehen sollte.

Bei einem Bewerbervideo müssen Stadionliebe® und PomMat eindeutig markiert werden.

Story-Posts müssen während des Gewinnspielzeitraums nachweisbar sein.

Bei privaten Accounts kann Stadionliebe® einen Screenshot oder sonstigen Nachweis anfordern. Diese zusätzlichen Aktivitäten sind freiwillig, können bei der Bewertung der Bewerbung jedoch positiv berücksichtigt werden.

6. Technische und organisatorische Voraussetzungen
Der Gewinn kann nur an einen Verein vergeben werden, der die für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Stadionliebe® Currywurst Machine erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt.

Insbesondere muss der Gewinnerverein:
- über funktionierendes und stabiles Internet verfügen,
- einen festen Ansprechpartner für Elektrotechnik / Technik benennen,
- einen überdachten, vorzugsweise innenliegenden Standort für den Automaten bereitstellen,die vereinbarten Haftungsregelungen insbesondere im Hinblick auf Vandalismus und Beschädigungen akzeptieren und
- über zwei geeignete Tiefkühltruhen zur Lagerung der Ware verfügen.

Die finale Vergabe steht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Standort- und Machbarkeitsprüfung durch Stadionliebe® und/oder PomMat.

Erfüllt ein zunächst ausgewählter Verein diese Voraussetzungen nicht, kann Stadionliebe® einen anderen Verein auswählen.

Die laufenden Stromkosten für den Betrieb der Currywurst Machine trägt der Gewinnerverein. Darüber hinaus entstehen dem Gewinnerverein für die zwölfmonatige Bereitstellung der Currywurst Machine keine Miet- oder Leihkosten.

7. Gewinnerauswahl
Nach Ende des Gewinnspielzeitraums werden alle gültigen Bewerbungen geprüft.

Bei der Auswahl können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Qualität und Nachvollziehbarkeit der Begründung,
- Engagement und Authentizität des Vereins,
- freiwillige zusätzliche Aktivitäten wie Story-Sharing oder Bewerbervideo,
- Eignung des vorgesehenen Automatenstandorts sowie
- Erfüllung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß Ziffer 6.

Die Gewinnerauswahl erfolgt durch Stadionliebe® unter Einbeziehung von PomMat.

Die Auswahlentscheidung erfolgt nach den vorgenannten Kriterien und nicht ausschließlich anhand von Likes, Kommentaren, Followerzahlen oder Reichweite.

Der ausgewählte Verein wird nach Abschluss der Prüfung über die offiziellen Stadionliebe® Kanäle bzw. über die von ihm bereitgestellten Kontaktdaten benachrichtigt.

Reagiert der Gewinnerverein nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach der ersten Kontaktaufnahme oder erfüllt er die Teilnahme- bzw. Standortvoraussetzungen nicht, kann der Gewinn anderweitig vergeben werden.

8. Der Gewinn
Der Gewinnerverein erhält:
- die kostenfreie Nutzung einer Stadionliebe® Currywurst Machine für einen Zeitraum von 12 Monaten,
- eine einmalige kostenlose Erstbestückung von 90 Fächern / Produkten.

Die Currywurst Machine hat einen Anlagenwert von ca. 27.000 €. Gegenstand des Gewinns ist die kostenfreie, zeitlich auf zwölf Monate begrenzte Bereitstellung und Nutzung der Currywurst Machine. Eine Übereignung des Automaten an den Gewinnerverein erfolgt nicht.

Nach Verbrauch der kostenlosen Erstbestückung erfolgen weitere Warenbestellungen kostenpflichtig zu den jeweils vereinbarten Konditionen.

‍Der Gewinnerverein trägt während des zwölfmonatigen Nutzungszeitraums ausschließlich die für den Betrieb der Currywurst Machine anfallenden Stromkosten. Für die Bereitstellung der Currywurst Machine selbst fallen für den Gewinnerverein keine Miet- oder Leihkosten an.

Die Einzelheiten zur Aufstellung, Inbetriebnahme, Nutzung, Warenbestellung, technischen Betreuung sowie zur Rückgabe der Currywurst Machine nach Ablauf des zwölfmonatigen Gewinnzeitraums werden vor der Übergabe in einer gesonderten Nutzungs-/Überlassungsvereinbarung zwischen der Stadionliebe GmbH und dem Gewinnerverein geregelt.

‍
Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

9. Ausschluss vom Gewinnspiel
Stadionliebe® behält sich vor, Teilnehmer bzw. Vereine vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere wenn:
- falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
- versucht wird, den Wettbewerb technisch oder organisatorisch zu manipulieren,
- mehrere Accounts zur Umgehung der Teilnahmebegrenzung verwendet werden,
- Rechte Dritter verletzt werden,
- rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder sonst unangemessene Inhalte veröffentlicht werden oder
- die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.

10. Inhalte, Bilder und Bewerbervideos
Teilnehmer dürfen ausschließlich Inhalte veröffentlichen, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen.

Werden in Bewerbervideos oder sonstigen Beiträgen weitere Personen erkennbar dargestellt, ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Einwilligungen zur Aufnahme und Veröffentlichung vorliegen.

Bei minderjährigen Personen sind die hierfür erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter sicherzustellen.

Mit der Teilnahme wird Stadionliebe® das einfache, räumlich unbeschränkte und für die Dauer der Gewinnspielkommunikation sowie der anschließenden Berichterstattung erforderliche Recht eingeräumt, öffentlich eingereichte Gewinnspielinhalte im Zusammenhang mit der Aktion auf den eigenen Social-Media-Kanälen, der Website und in der Gewinnspielkommunikation zu teilen bzw. zu reposten.

Eine darüber hinausgehende werbliche Nutzung wird gesondert abgestimmt.

11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Kontaktaufnahme mit dem Gewinner verarbeitet.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Weitere gesetzlich erforderliche Verarbeitungen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. c oder lit. f DSGVO beruhen. Die DSGVO verlangt außerdem, dass Betroffene bei Erhebung ihrer Daten u. a. über Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage informiert werden.

‍‍Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Stadionliebe®.

12. Änderung oder vorzeitige Beendigung
Stadionliebe® behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen nicht beeinflussbaren Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bereits entstandene Ansprüche der Teilnehmer bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich erforderlich.

13. Haftung
Stadionliebe® haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Die konkreten Regelungen im Zusammenhang mit Aufstellung, Betrieb, Beschädigung, Vandalismus und Rückgabe der Stadionliebe® Currywurst Machine werden zusätzlich in der zwischen der Stadionliebe GmbH und dem Gewinnerverein abzuschließenden Nutzungs-/Überlassungsvereinbarung geregelt.

14. Plattformhinweise
Das Gewinnspiel wird von Stadionliebe® veranstaltet.

TikTok, Instagram und Meta sind weder Veranstalter noch Sponsor oder Kooperationspartner dieses Gewinnspiels und stehen mit dessen Durchführung nicht in Verbindung.

Teilnehmer stellen die jeweiligen Plattformbetreiber im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen frei, die unmittelbar aus der Durchführung dieses Gewinnspiels durch Stadionliebe® resultieren.

15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnspielentscheidung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

‍Stand: 28.08.2026
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